Die Ausbildung zur Staatl. geprüften Fachkraft für Arbeitssicherheit ist durch die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, deren Rechtsverordnungen und den einschlägigen Verordnungen der Berufsgenossenschaften (DGUV V2) geregelt.
Die Staatl. geprüfte Fachkraft für Arbeitssicherheit ist als Angestellter oder von Unternehmen und Einrichtungen bei Bedarf als bestellter Externer BERATER tätig.