Vorbeugender Brandschutz ist Existenzschutz! – Und damit Aufgabe ALLER in einem Unternehmen, einer Behörde oder Institution aktiven Personen.
Die Verantwortung für vorbeugenden Brandschutz liegt beim Unternehmer bzw. Verantwortlichen einer Einrichtung. Gerade in Bereichen eines erhöhten Brandrisikos und Sicherheitsgefährdung (z.B. Öffentliche Gebäude, Produktions- und Lagerstätten, Theater, Hotels, Messen, …) empfiehlt der Gesetzgeber die Hinzuziehung eines Brandschutzbeauftragten. Die Verpflichtung von Unternehmen und Einrichtungen zum vorbeugenden Brandschutz leiten sich aus einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen ab, für deren Einhaltung und Umsetzung der Brandschutzbeauftragte mit entsprechender Ausbildung zu qualifizieren ist. Der Brandschutzbeauftragte ist im Sinne der Betriebe und Einrichtungen tätig, um die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern Brände frühmöglichst zu erkennen und bekämpfen zu können, die Flucht und Rettung von Menschen im Brandfall sicher zu ermöglichen und zu erleichtern und Sachschäden möglichst gering zu halten. Nicht zuletzt entsteht durch die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten für Betriebe und Einrichtungen auch ein Nachweis ordnungsgemäßer Sicherheitsmaßnahmen gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherern.
Die Ausbildung und Qualifikation des Brandschutzbeauftragten ist ebenso streng geregelt wie die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten. Wir sind als TÜV-/VDS-geprüfter Brandschutzbeauftragte dafür zuständig, Brandrisiken zu analysieren und Maßnahmen des baulichen, anlagetechnischen oder organisatorischen Brandschutzes zu empfehlen, durchzuführen und zu dokumentieren, dazu gehören:
- Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren
- Aufstellen von Brandschutzordnungen
- Überwachung und Einrichtung rechtlicher Vorgaben (Alarm-, Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne, Regelungen bei Heißarbeiten …)
- Ausbildung von Mitarbeitern, die im Betrieb als Brandschutzhelfer tätig sind
- Unterweisung im Umfang mit brandgefährlichen Stoffen
- Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitstoffen
- Betreuung von Brandschutzeinrichtungen
- Teilnahme und Durchführung an und von Brandschutzbegehungen.
- Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, Feuerwehren und Feuerversicherern.
Wir beraten und dokumentieren Brandschutzmaßnahmen – damit es gar nicht erst brennt!
Welche Brandschutzmaßnahmen für Ihr Unternehmen, Ihre Behörde oder Einrichtung notwendig ist, und ob Sie überhaupt einen Brandschutzbeauftragten schon im Vorfeld von Bau- oder Umbaumaßnahmen benötigen … dazu beraten wir Sie gerne ausführlich!