Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften) und gesetzlichen Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes schreiben vor, dass in Betrieben und sonstigen Einrichtungen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht nur vorhanden und gekennzeichnet sind, sondern auch der Umgang mit den Einrichtungen und Maßnahmen vermittelt und geschult wird. Nur wenn jeder Mitarbeiter und speziell beauftragte Personen um die Durchführung von Maßnahmen auch im Notfall wissen und entsprechend geschult sind, können Schäden verhindert und Risiken minimiert werden! Und damit auch das unternehmerische Risiko und die juristische Haftbarkeit in Gefahrbereichen gesenkt werden.
Wir schulen Sie in ALLEN BEREICHEN des Unfallschutzes und des Umgangs mit Gefahrstoffen – auf Wunsch selbstverständlich bei Ihnen vor Ort!