„Der Unternehmer hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in § 6 (AsiG) bezeichneten Aufgaben zu bestellen oder zu verpflichten. “ DGUV 2
Im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang ist regelmäßig eine Prüfung / Beratung der Arbeitssicherheits- und -schutzmaßnahmen durch eine Staatl. geprüfte Fachkraft für Arbeitssicherheit durchzuführen, es sind Begehungen des Betriebs aber auch bei Umbauten, technischen Erweiterungen, neuen Betriebsstätten und technischen Einrichtungen, zu sozialen und sanitären Einrichtungen notwendig.
Wir prüfen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und beraten bei der Planung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen, Körperschutzmitteln, technischen Arbeitsmitteln, der Kennzeichnung von Schutzeinrichtungen, der Gestaltung von Flucht und Rettungsplänen, sowie bei der Beseitigung evtl. Mängel, bei der Ursache von Arbeitsunfällen und Verhütung derer.
Dabei unterscheiden wir uns aufgrund unserer vieljährigen Erfahrung und Ausbildung dahingehend, dass wir hier entsprechend den Auflagen und Vorgaben ALLER BERUFSGENOSSENSCHAFTEN tätig werden können.
Unsere Beratung und unsere Ergebnisse einer Begehung dokumentieren wir.
So haben Sie einen Nachweiß über die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, den Sie bei der Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden oder im Schadensfalle vorweisen können.